Leib- und Zeitrente
Alles Wichtige auf einen Blick
Immobilienverrentung – häufig gestellte Fragen zur Leib- und Zeitrente
Was ist das?
Im Kern verkaufen Sie Ihr Haus, bleiben bis an Ihr Lebensende (Nießbrauch) darin wohnen und Sie
- beziehen bis zu Ihrem Ableben eine monatliche Rente zuzüglich/ sofern gewünscht einer Einmalzahlung (Leibrente) oder
- beziehen für einen bestimmten Zeitraum, (z.B. 10 Jahre) eine monatliche Rente zuzüglich/sofern gewünscht einer Einmalzahlung (Zeitrente)
Wer zahlt?
Prinzipiell können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Ihnen einen Vertrag über den Verkauf Ihrer Immobilie auf Rentenbasis vereinbaren, die sogenannte Immobilienverrentung.
Zumeist erfolgt beim Modell der Immobilienverrentung die Zahlung nicht von Privat sondern bei uns z.B. in Kooperation mit der Wohnungsbaugenossenschaft Reale Werte eG, im Internet zu finden unter http://www.wbg-reale-werte.de/
Welche Vorteile?
Als Bezieher einer Rente unterstellt das Modell, dass es sich bei Ihnen um eine Privatperson handelt, die ca. 65 Jahre oder älter ist.
Wir alle wissen, dass das Geschenk unseres Lebens zeitlich begrenzt ist – das Modell arbeitet mit Durchschnittswerten in Bezug auf die Lebenserwartung. Demnach ist das frühe Ableben eines Rentenbeziehers vorteilhaft für den Rentenzahler und ein langes Leben tendenziell nachteilhaft.
Immobilienverrentung – ganz großes Kino für Sie!
Wer renoviert oder saniert bei Bedarf mein Haus?
Der aktuelle Zustand und die Lage der Immobilie wirken sich entsprechend auf die zu erwartende monatliche Rentenzahlung aus. Sollten Sanierungsarbeiten anstehen oder absehbar sein, wird dies bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigt und beeinflusst die Höhe der monatlichen Rentenzahlung. Gleichwohl hat der Immobilienverrenter ein deutliches Interesse daran, zum Zeitpunkt Ihres Ablebens keine „Schrottimmobilie“ übernehmen zu müssen, d.h. der Immobilienverrenter wird allein aus Eigeninteresse bemüht sein, Ihre Immobilie in einem möglichst guten Zustand zu halten.
Kann der Vertrag auch ohne Vertragsbruch regulär aufgehoben werden?
Jene Verträge, bei denen die Verrentung durch eine Vermittlung bei uns in Kooperation mit der Wohnungsbaugenossenschaft Reale Werte eG erfolgt, enthält der Vertrag eine Auflistung sogenannter Rückkaufswerte bzw. Konditionen, zu denen eine Aufhebung des Vertrages erfolgen kann, ganz gleich, was Ihre Gründe für die Vertragsaufhebung sind.
Lässt sich eine Immobilie trotz Resthypothek verrenten?
Dies hängt von der Höhe der Resthypothek im Verhältnis zum Wert der Immobilie ab. Im Zuge der Prüfung einer möglichen Verrentung werden Berechnungskriterien wie Verkehrswert der Immobilie, optional erzielbare mögliche Mieterträge, bestehende Resthypotheken, Alter und Geschlecht der Eigentümer und ein Sicherheitsabschlag im Verrentungsmodell berücksichtigt.
Was passiert, wenn nicht gezahlt wird?
Der Vertrag enthält eine Rückfallklausel, d.h. abgesehen von den Unannehmlichkeiten des Zahlungsausfalls wird der Vertrag aufgehoben und könnte letztlich auch damit ein „gutes Geschäft“ für Sie sein.
Was ist zu tun, um die Möglichkeit einer Immobilienverrentung unverbindlich zu prüfen?
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir dann die Möglichkeiten einer Verrentung Ihrer Immobilie. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind zuversichtlich, gute Lösungen zu finden – Ihr Team von Immobilienpassion!
Martina Pfitzer
Immobilienvermittlung mit Herz, Ethik und Verstand. Wenn man von Berufung und Beruf spricht, ist es im Kern die ausgewogene Mischung aus Kompetenz und Leidenschaft, mit der ich seit Jahren im Dienste der Kunden Immobilien sehr erfolgreich vermittle.
Marco Pfitzer
Teams zu Höchstleistungen motivieren, sich zeitnah in neue Materien einarbeiten um kompetent und intelligent die technischen Möglichkeiten rund um das Thema Immobilienvermittlung zum Wohle der Kunden nutzen.